Allgemeine verkaufs- und lieferbedingungen der Duynie Feed Nederland B.V.

Artikel 1              Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden Bedingungen sind die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Duynie Feed Nederland B.V., Kortsteekterweg 57 A, 2407 AJ Alphen aan den Rijn, Niederlande (im Folgenden: „Duynie“).

1.2       Sie finden Anwendung auf sämtliche Angebote von Duynie sowie auf sämtliche Vereinbarungen und/oder Rechtshandlungen mit Bezug auf den Verkauf von Waren, Dienstleistungen und/oder der Verrichtung von Arbeiten zwischen Duynie und dem (möglichen) Abnehmer (im Folgenden: „Abnehmer“). Die Anwendung anderslautender allgemeiner (Verkaufs-)Bedingungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3  Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist lediglich nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

1.4     Im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen diesen Bedingungen und schriftlich getroffenen Absprachen sind die Letztgenannten ausschlaggebend.

 

Artikel 2              Angebote, Vertrag

2.1    Sämtliche Angebote von Duynie sind freibleibend, die in diesen genannten Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. 

2.2       Erhält Duynie eine Bestellung des Abnehmers, so kommt ein Kaufvertrag erst zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem Duynie (i) die Bestellung schriftlich bestätigt oder (ii) die Bestellung von ihr ausgeführt wird. 

2.3       Der Wert der im von Duynie herausgegebenen Material, darunter der auf der Website angegebenen Produkte, Produktzusammensetzungen, Trockenstoffgehalte sind indikativ und beruhen auf Analysen ab Werk. Die genannten Werte zeigen die in diesen Produkten durchschnittlich vorhandenen Werte an. Bei diesen Produkten handelt es sich um Naturprodukte, weswegen Schwankungen in der chemischen Zusammensetzung (deren Werte) dieser Produkte möglich sind. Demzufolge lassen sich aus diesen Werten keinerlei Rechte herleiten. Ebenfalls wird durch eine Unter- oder Überschreitung der vorgenannten Werte in diesen Produkten keinerlei Anspruch auf Schlechterfüllung oder unerlaubte Handlung begründet.

2.4   Duynie behält sich das Recht vor, vom Abnehmer vor der Annahme einer Bestellung und/oder während der Ausführung des Vertrages eine Sicherheit zu verlangen.

 

Artikel 3              Preise und Sätze

3.1       Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, beruhen die Warenpreise auf der Lieferung nach DDP („geliefert, Steuern und Zoll bezahlt“, Incoterms® 2020) (am vereinbarten Lieferort) zum Preis sowie dem Aufschlag für die Beförderung zur Lieferanschrift, gemäß der Angabe im Angebot, oder, in dem Fall, dass der Preis nicht im Angebot aufgeführt sein sollte, gemäß der am Liefertag des Produkts geltenden Preisliste, und verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

3.2       Die Einführung und/oder Erhöhung von Einfuhrzöllen, Abgaben, Umsatz- und/oder sonstigen Steuern auf (die Lieferung) der Waren oder die hierfür benötigte Energie, den Transport, auf Roh- und/oder Hilfsstoffe oder eine sonstige Erhöhung dieser Kosten und/oder (betriebsinterner) Produktionskosten, welche nach dem Schließen eines Vertrages entstanden sind, werden von Duynie an den Abnehmer weitergegeben, welcher ähnliche Zusatzkosten und/oder -ausgaben unverzüglich an Duynie zahlt.

3.3       Die Festlegung der Preise durch Duynie erfolgt pro Gewichtseinheit und/oder auf der Grundlage des Trockenstoffgehalts und verstehen sich stets exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, lauten sämtliche von Duynie angegebenen Preise in Euro.

3.4       Wurde der Preis anhand des Trockenstoffgehalts bestimmt und wird dieser Gehalt im gelieferten Produkt vom Abnehmer jedoch angezweifelt, so ist dies vom Abnehmer innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Erhalt der Angabe des Trockenstoffgehalts schriftlich (per Post oder E-Mail) anzuzeigen. Der Trockenstoffgehalt wird von Duynie nach Eingang der betreffenden Anzeige sodann erneut durch Stichprobenentnahme bestimmt. Bei einer Abweichung vom Trockenstoffgehalt von über 1,5% wird die betreffende Rechnung von Duynie entsprechend angepasst.

3.5       Bestimmt sich der Preis nach Gewichtseinheit, so wird das Produkt, sofern nicht anderslautend vereinbart, auf einer von Duynie benannten, geeichten Wiegebrücke gewogen. Wiegedifferenzen von unter 2  werden nicht verrechnet. Duynie hat seine Verpflichtungen in dem Falle vollständig erfüllt, in welchem die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich gelieferten Menge 10% nicht übersteigt. Übersteigt die Differenz die Höhe von 10 %, so wird diese bis zur Höhe des betreffenden Satzes zum vereinbarten Preis pro Gewichtseinheit verrechnet, wohingegen die Verrechnung der über die genannten Sätze hinausgehenden Differenz zu dem am Liefertag geltenden Tagespreis pro Gewichtseinheit erfolgt.

3.6       Ein bei der Lieferung von Waren abgegebener Frachtbrief, Lieferschein oder ähnliches Dokument gilt solange als die Menge des gelieferten Produkts korrekt wiedergebend, bis der Abnehmer bei Lieferung des Produkts diese Angabe umgehend anzweifelt und dieses auf dem betreffenden Dokument entsprechend vermerkt hat.

3.7       Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Duynie nicht zur Ausführung eines Teils des Vertrages oder zur Lieferung eines Teils des im Angebot oder im verbindlichen Angebot genannten Sachen zu einem anteilig verrechneten Teil des angegebenen Preises oder des angegebenen Satzes.

Artikel 4              Risikoübergang

4.1  Die Waren sind geliefert, sobald diese dem Abnehmer am vertraglich angegebenen Ort abgegeben wurden.

 

Artikel 5              Lieferung

5.1     Sollte es dem Abnehmer zuzuschreiben sein, dass Duynie die Abladung der bereitgestellten Waren nicht (fristgerecht) möglich ist, so ist Duynie zur Inrechnungstellung der zusätzlichen Transportkosten berechtigt, ohne dass dies einer Inverzugsetzung bedarf.

5.2       Die von Duynie festgestellte Menge der an den Abnehmer gelieferten Ware in einer besonderen Lieferung ist bis zum Nachweis des Gegenteils bindend.

5.3       Sämtliche (vereinbarten) Lieferzeiten gelten lediglich annähernd. Eine von Duynie mitgeteilte Lieferzeit ist daher in keinerlei Art und Weise als endgültig anzusehen.

5.4       Vonseiten des Abnehmers ist bei Bestellung die Nummer und/oder der Name des Silos anzugeben, in welchem zu entladen ist, sowie dafür zu sorgen, dass der vorgesehene Silo deutlich sichtbar gekennzeichnet ist. Der Abnehmer steht dafür ein, dass es für die bestellte Menge über eine ausreichende Lagerkapazität verfügt.

5.5       Der Abnehmer trägt dafür Sorge und garantiert gegenüber Duynie, dass Silos und sonstige Lagerstätten, in oder an welchen die Waren von Duynie (oder der/den von ihr beauftragten Drittpartei(en)) zu entladen sind, ohne Hindernisse sowie Risiken erreichbar sind und ausreichende Lagerkapazität für die Ware zur Verfügung steht. Duynie (oder der/die von ihr beauftragte(n) Drittpartei(en)) haftet/haften bei Befolgung der vom Abnehmer im Rahmen der Entladearbeiten gegebenen Anweisungen in keinerlei Art und Weise für ggf. dabei entstehenden Schaden. 

5.6       Der Abnehmer verzichtet auf die Angabe der Daten sowie Informationen gemäß Artikel 15 unter c) und g) sowie Artikel 16, Absatz 1 unter b) der Verordnung (EG) 767/2009. Demzufolge ist die Nennung dieser Angaben auf dem Begleitdokument nicht verpflichtend. Durch die Annahme der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Verzicht auf die Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Artikel 15, Buchstaben c) und g), und Artikel 16, Absatz 1, Buchstabe b), für jede einzelne Transaktion, unabhängig davon, ob sie aus einer oder mehreren Sendungen besteht, als umfassend.

 

Artikel 6              Höhere Gewalt

6.1  Fälle höherer Gewalt befreien Duynie von ihrer Pflicht, innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Datum zu liefern, berechtigt sie jedoch, den zugrunde liegenden Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Abnehmer auszusetzen oder insgesamt oder teilweise aufzulösen, ohne dass dies beim Abnehmer zu einem Schadensersatzanspruch führt.

6.2       Der Begriff „höhere Gewalt“ bezeichnet einen nicht Duynie zuzurechnenden Umstand oder ein Ereignis, infolge dessen Duynie die Erfüllung einer Verpflichtung billigerweise nicht zugemutet werden kann, sowie ‒ sofern von dieser Begriffsbestimmung nicht bereits erfasst ‒ unzureichende Ernste oder Missernte, Betriebsstörungen, Streik oder Betriebsunterbrechung jedweder Art, Brand, Bahnstreik, defekte Transportmittel oder sonstige Transporteinschränkungen jedweder Art, infolge derer sich der Transport zu Duynie und/oder von dieser zum Abnehmer erschwert oder verhindert wird, verzögerte oder verspätet erfolgte Lieferung durch einen oder mehrere Zulieferer(n), Cyberkriminalität wie z. B. aber nicht beschränkt auf Cyberattacken, Malware, Phishing und DDos, Störungen oder Ausfälle in der Energieversorgung, des Internets oder anderer (Tele-)Kommunikationseinrichtungen oder technischer Systemen, Bürgerkrieg oder Krieg, Epidemie, Pandemie, Anordnungen der Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit einer Epidemie oder Pandemie, oder infolge allgemeiner Umstände, welche sich störend auf die ordnungsgemäße Produktion und/oder den ordnungsgemäßen Betriebsablauf bei Duynie oder auf die Ablieferung an den Abnehmer auswirken können.

6.3       Der Begriff „unzureichende Ernte“ oder „Missernte“ bezeichnet das gesamte oder teilweise Misslingen der Ernte der von Duynie benötigten Roh- und/oder Hilfsstoffe, infolge dessen Duynie es insgesamt nicht, nicht fristgerecht oder lediglich unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist, über die von ihr benötigten Roh- und/oder Hilfsstoffe zu verfügen.

6.4   Die im vorgenannten Artikel 6.2 bezeichnete verhinderte, verzögerte oder verspätete Lieferung eines Zulieferers bezieht sich auf die von Duynie benötigten Roh- und/oder Hilfsstoffe, infolgedessen es ihr insgesamt nicht, oder nicht fristgerecht möglich ist, über die von ihr benötigten Roh- und/oder Hilfsstoffe zu verfügen, oder lediglich unter für Duynie sehr erschwerten Bedingungen.

6.5       Tritt das Ereignis höherer Gewalt während der bereits begonnenen Ausführung ein, so behält der Abnehmer, sofern sich die übrige Lieferung aufgrund dieses Ereignisses höherer Gewalt für einen Zeitraum von über drei Monaten verzögert, den bereits gelieferten Teil der vereinbarten Ware und zahlt lediglich die auf diesen Teil zu leistende Kaufsumme.

6.6       Verzögert sich die Lieferung aufgrund dieses Ereignisses höherer Gewalt um einen Zeitraum von über drei Monaten, so sind sowohl der Abnehmer als auch Duynie berechtigt, den Vertrag für den noch nicht gelieferten Teil aufzulösen.

 

Artikel 7              Eigentumsvorbehalt

7.1       Sämtliche von Duynie an den Abnehmer gelieferten Waren bleiben bis zu dem Zeitpunkt deren Eigentum, zu welchem der Abnehmer sämtliche seiner gegenüber Duynie bestehenden Verpflichtungen bezüglich der betreffenden, vorangegangenen und zukünftigen Lieferungen sowie den von Duynie erbrachten oder zu erbringenden Tätigkeiten erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Waren vom Abnehmer lediglich für Duynie gehalten.

7.2       Der Abnehmer ist bis zum Zeitpunkt, zu welchem er seine gegenüber Duynie bestehenden Pflichten erfüllt hat, lediglich in dem Maße zur Verarbeitung oder Veräußerung der Waren berechtigt, in welchem dies Teil der normalen Betriebsausübung darstellt.

7.3    Der Abnehmer ist verpflichtet, Duynie unverzüglich über sämtliche Fälle, in welchen Drittparteien Rechte auf die unter Eigentumsvorbehalt von Duynie stehenden Waren geltend machen (oder dies beabsichtigen), in Kenntnis zu setzen.

7.4   Duynie ist aufgrund von Artikel 7.1 jederzeit berechtigt, diese Waren ohne vorangehende Ankündigung wieder an sich zu nehmen. Diesbezüglich erteilt der Abnehmer Duynie auf deren erstes Verlangen sämtliche Mitwirkung, darunter die Bereitstellung des Zugangs zu dem Raum, in welchem sich die Waren befinden, sowie deren Abtransport.

 

Artikel 8              Annahme und Reklamationen

8.1      Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Empfang und in jedem Fall vor der Be- oder Verarbeitung ausführlich auf vertragliche Übereinstimmung (darunter Qualität und Art) zu prüfen oder prüfen zu lassen. 

8.2       Reklamationen mit Bezug auf die gelieferte Warenmenge und sonstigen bei Lieferung sichtbarer Mängeln sind umgehend auf den Begleitdokumenten zu vermerken sowie per E-Mail an Duynie mit einer möglichst ausführlichen Beschreibung der Art sowie des Umfangs der behaupteten Mängel zu melden. Geringe Abweichungen von den vereinbarten Eigenschaften und/oder Mengen gelten nicht als Mängel.

8.3       Reklamationen mit Bezug auf bei der Lieferung nicht unmittelbar sichtbare Mängel sind Duynie gegenüber schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach deren Feststellung unter Angabe einer möglichst ausführlichen Beschreibung der Art sowie des Umfanges der behaupteten Mängel, in jedem Fall jedoch innerhalb von 1 (einem) Monat nach Lieferung der betreffenden Waren und noch vor dem Zeitpunkt, zu welchen der Abnehmer diese in seinem Produktionsprozess anwendet, verarbeitet, neu verpackt oder verkauft, anzuzeigen.

8.4       Werden Mängel betreffend der Waren nicht fristgerecht gemäß Artikel 8.2 sowie 8.3 reklamiert oder die betreffenden Waren vom Abnehmer in dessen Produktionsprozess angewendet, verarbeitet, neu verpackt oder verkauft, so gelten die Waren als vom Abnehmer angenommen und Duynie betreffend dieser Waren als vollständig entlastet. In diesem Fall erlöschen jedwede mit den möglichen Mängeln bestehenden Ansprüche des Abnehmers und erfolgt keine Behandlung dieser Reklamationen.

8.5       Eine Nichtbehandlung von Reklamationen sowie ein Erlöschen von Ansprüchen des Abnehmers erfolgt in den Fällen, in welchen die Waren nach deren Lieferung in ihrer Art und/oder Zusammensetzung geändert, insgesamt oder teilweise beschädigt und/oder neu verpackt wurden, die Mindesthaltbarkeit überschritten ist, die Waren nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise aufbewahrt oder für einen anderen Zweck als dem vorgesehenen verwendet wurden.

8.6       Die mit einer möglichen Probenentnahme sowie Untersuchung von Proben verbundenen Kosten gehen zulasten der Partei, welche auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Untersuchung im Unrecht befindet.

8.7       Bei einer (gemäß Artikel 8.2 und 8.3) fristgemäß erfolgten Reklamation ist der Abnehmer verpflichtet, den von Duynie erteilten Anweisungen zur Aufbewahrung sowie zur Rücksendung der Waren Folge zu leisten.

 

Artikel 9              Haftung

9.1    Die Haftung von Duynie ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und übersteigt nicht die Höhe des Rechnungsbetrages der Waren (exklusive Mehrwertsteuer), auf welche sich die Reklamation bezieht.

9.2       Duynie haftet in keinem Fall für unmittelbaren Schaden, darunter nicht unmittelbar aus einem Mangel entstandenem Schaden, Verlust an Goodwill, Schaden durch Betriebsstagnation, Reputationsschaden, ausgefallene Gewinne oder Umsätze, entgangene Einsparungen, Kosten in Verbindung mit dem vom Markt holen und/oder Rückruf von durch Duynie gelieferten Waren und/oder Waren, in welchen von Duynie gelieferte Waren verarbeitet sind, gegenüber Drittparteien zu leistenden (Schadens-)Ersatz (einschließlich Bußgelder) sowie Schaden infolge von Verzögerung.

9.3       Unbeschadet des Vorgenannten ist die Haftung von Duynie in jedem Fall auf eine Gesamthaftung in Höhe von 200.000, -- (in Worten: zweihunderttausend Euro) je Vertrag oder, wenn der Betrag geringer ist, auf den Betrag, welchen Duynie ggf. aus ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt erhält, zuzüglich einer eventuell fälligen Selbstbeteiligung, sofern der Wert der Selbstbeteiligung den Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) der gelieferten Waren, auf die sich die Haftung bezieht, nicht überschreitet.

9.4  Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, sofern und soweit der Schaden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Duynie oder ihrer Unternehmensführung herrührt.

9.5    In den Fällen, in welchen der Abnehmer die Verpackung an von Duynie gelieferter und für Verbraucher bestimmte Ware entfernt oder ändert, die Ware nicht gemäß den Anweisungen oder in einer sonstigen Art und Weise unsorgfältig behandelt oder Ware, welche nicht zu diesem Zweck bestimmt sind, unmittelbar an Verbraucher verkauft und/oder an diese liefert, haftet Duynie nicht für den hieraus ggf. hervorgehenden Schaden. 

9.6       Sämtliche durch Duynie sowie ihrer Angestellten gegebenen Empfehlungen bezüglich des Gebrauchs von Waren, gegebenen Rationen sowie Futterpläne erfolgen stets nach bestem Wissen und Können. Diese Empfehlungen sind stets freibleibend, sodass Duynie in keinerlei Art und Weise für die Folgen für das tatsächliche oder unterlassene Nachkommen dieser Empfehlungen haftbar gemacht werden kann.

9.7       Insoweit eine Geschäftsbeziehung zwischen Duynie und dem Abnehmer als langfristiger Vertrag gelten werden kann, verzichtet der Abnehmer bei Ende dieser Beziehung aus beliebigem Grund ausdrücklich auf jedweden Anspruch auf Entschädigung (z. B. ‒ insbesondere ‒ nicht amortisierte Investitionen und aufgebauten Goodwill).

9.8     ,Der Abnehmer stellt Duynie von sämtlichen Drittansprüchen auf Schadensersatz frei, für welche aufseiten von Duynie aufgrund der in den vorgenannten Bestimmungen dieses Artikels keinerlei Haftung besteht oder bestehen würde.

 

Artikel 10            Rücksendungen

10.1    Rücksendungen sind nur in den Fällen zulässig, in welchen vonseiten von Duynie vorab eine schriftliche Zustimmung gegeben wurde oder diese Rücksendungen durch Duynie oder in deren Auftrag erfolgte.

10.2     Rücksendungen gehen zulasten sowie auf das Risiko des Abnehmers.

 

Artikel 11            Verpackungsmittel

11.1    Sämtliche nicht für nur den einmaligen Gebrauch bestimmte Verpackungsmittel, darunter insbesondere Fässer, Container sowie Paletten, bleibt das Eigentum von Duynie, werden an den Abnehmer lediglich ausgeliehen und sind von diesem, und zwar zu Lasten und auf Risiko des Kunden, unverzüglich an Duynie zurückzusenden. Sofern schriftlich nicht anderslautend vereinbart, erfolgt die Rücknahme diese Verpackungsmittel durch Duynie nur in unbeschadetem Zustand. Der Abnehmer ist nicht befugt, diese Verpackungsmittel zu veräußern oder in einer anderen Art und Weise über diese zu verfügen.

11.2    Sofern vom Abnehmer bei Eingang nicht anderslautend genannt, gelten die Verpackungsmittel von diesem als in gutem Zustand erhalten. Kosten für die Reparatur von Schäden an den Verpackungsmittel werden dem Abnehmer von Duynie in Rechnung gestellt. Dieses gilt auch bei Verlust des Verpackungsmittels, welche zu dem im Angebot genannten Aufschlag berechnet wird. Das Verpackungsmittel gilt als verloren, sofern ihre Rücksendung durch den Abnehmer nicht innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Eingang der Ware erfolgt ist.

11.3    Für den nur einmaligen Gebrauch bestimmte Verpackungsmittel sind Teil der gelieferten Ware und wird von Duynie dementsprechend nicht zurückgenommen.

 

Artikel 12            Bezahlung

12.1    Die Bezahlung erfolgt innerhalb des von Duynie im Angebot angegebenen Zahlungsziels gemäß der in der Rechnung genannten Art und Weise. Sofern das Angebot kein Zahlungsziel aufführt, so gilt ein Ziel von 8 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum. Duynie behält sich das Recht vor, für jeden Monat, auch Teilen davon, in welchem eine Rechnung nach Ablauf des Zahlungsziels unbezahlt bleibt, ein Bußgeld in Höhe von 1 % (einem Prozent) in Rechnung zu stellen, ohne dass dieses davor einer Inverzugsetzung bedarf. Dieses Bußgeld wird mit dem ersten, auf das geltende Zahlungsziel folgenden Werktag fällig. Unbeschadet ihrer weiteren zur Verfügung stehenden Rechte ist Duynie bei nicht fristgerechter Bezahlung berechtigt, die Lieferung von Waren einzustellen, den nicht bezahlten Betrag mit einem, von Duynie oder einem mit ihr verbundenem Unternehmen selbst an den Abnehmer zu leistenden Betrag zu verrechnen und/oder sich Zugang zu sämtlichen Bereichen dahingehend zu verschaffen, um gelieferte Waren zu entfernen, zu konservieren und/oder zu verkaufen. Darüber hinaus besitzt Duynie Anspruch auf Ersetzung sämtlicher ihrer dadurch erlittenen Schäden, einschließlich der Anwaltskosten.

12.2    Die Bezahlung erfolgt stets in der im Angebot von Duynie angegebenen Währung. Ist im Angebot keine Währung angegeben, so erfolgt die Bezahlung in Euro.

12.3    Duynie hat das Recht, sofern ihrer Auffassung nach Anlass dazu besteht, Barzahlung oder Vorkasse zu verlangen und weitere Lieferungen auszusetzen, solange vorherige Lieferungen noch nicht bezahlt worden sind. Der Abnehmer ist jederzeit verpflichtet, auf erstes Verlangen von Duynie sämtliche von ihr für die Bezahlung seiner Schulden als notwendig erachteten Sicherheiten zu stellen. Die Bezahlung von Teil- oder Ratenlieferungen erfolgt gemäß den für die betreffenden Teil- oder Ratenlieferungen geltenden Zahlungsbedingungen.

12.4    Duynie ist berechtigt, gegenüber dem Abnehmer bestehende Verbindlichkeiten oder Forderungen mit denen, welche auf dessen Seite gegenüber Duynie oder anderen Gruppengesellschaften der Coöperatie Koninklijke Cosun U.A. bestehen, zu verrechnen.

12.5    Sämtliche aufseiten von Duynie bzgl. der Beitreibung ihrer Forderungen vom Abnehmer entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich Inkassogebühren, gehen zulasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % der geforderten Hauptsumme, mindestens jedoch 750,-- (siebenhundertfünfzig) Euro festgelegt.

12.6    Der Abnehmer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder seinen Verpflichtungen in dieser Hinsicht mittels Berufung auf Verrechnung nachzukommen.

 

Artikel 13            Auflösung

13.1    Unbeschadet ihres Rechts auf Bestehen der Erfüllung und/oder Geltendmachung von Schadensersatz ist Duynie in den Fällen berechtigt, ohne dass dies aufseiten des Abnehmers zu einem Schadensersatzanspruch führt, die gelieferten Waren zurückzunehmen, den Vertrag mit dem Abnehmer ohne gerichtliche Mitwirkung ganz oder teilweise aufzulösen und/oder Schadensersatz zu fordern sowie die Lieferung an den Abnehmer bei gleichzeitiger Auflösung auszusetzen, in welchen der Abnehmer ungeachtet des Grundes in der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber Duynie oder einer Gruppengesellschaft der Coöperatie Koninklijke Cosun U.A. nachlässig ist oder dieser seinen Betrieb einstellt, Zahlungsaufschub beantragt, ihm bezüglich Konkurs beantragt wurde, dieser Konkurs erklärt wurde, dieser seinen Gläubigern einen Vergleich anbietet oder sich in sonstigen hiermit vergleichbaren Umständen befindet.

13.2    Im Falle einer Auflösung des Vertrages aus einem oder mehreren der vorgenannten Grund/Gründe werden sämtliche aufseiten von Duynie gegenüber dem Abnehmer bestehenden Forderungen sofort fällig, soweit sie noch nicht bezahlt worden sind.

13.3    Der Abnehmer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Auflösung dieses Vertrages.

 

Artikel 14            Rückruf-Maßnahmen

14.1    In den Fällen, in welchen Grund zu der Annahme besteht, dass die von Duynie an den Abnehmer gelieferten Waren unsicher sind oder in einer sonstigen Art und Weise nicht den geltenden gesetzlichen Normen entsprechen und Duynie beschließt, Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen, einschließlich das vom Markt nehmen und/oder Zurückrufen dieser Waren, erteilt der Abnehmer sämtliche angemessene Mitwirkung.

14.2    Dem Abnehmer ist das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei von Duynie gelieferten Waren oder solchen, in welchen die von Duynie gelieferten Waren verarbeitet wurden, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Duynie gestattet, insofern der Grund für diese Abhilfemaßnahmen nach Auffassung des Abnehmers in Verbindung mit den Mängeln in den von Duynie gelieferten Waren stehen. Diese Zustimmung darf von Duynie nicht aus unbilligen Gründen vorenthalten werden.

14.3    Der Abnehmer setzt Duynie umgehend über Umstände in Kenntnis, in welchen ihm die (mögliche) Unsicherheit der Waren oder die Nichtentsprechung mit den gesetzlichen Normen bekannt wird.

14.4    Der Abnehmer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Administration zu führen, um im Fall eines möglichen Produktsicherheitsproblems umgehend nachverfolgen zu können, an welche Stelle die betreffenden Waren von ihm geliefert wurden.

 

Artikel 15            Geheimhaltung

15.1    Die jeweiligen Parteien behandeln sämtliche ihnen von der anderen Partei erhaltenen und als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder solche, deren vertrauliche Natur ihnen hätte billigerweise bekannt sein müssen (im Folgenden: „vertrauliche Daten“), vertraulich. Vertrauliche Daten umfassen in jedem Fall das Bestehen, die Art sowie den Inhalt dieses Vertrages sowie die sonstigen Betriebsinformationen von Duynie.                             

15.2    Artikel 15.1 findet keine Anwendung auf vertrauliche Daten, welche a) bereits öffentlich bekannt sind, b) von der einen Partei ohne Verwendung der vertraulichen Daten der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden, c) von einer Drittpartei erhalten wurden, auf welcher keine Vertraulichkeitsverpflichtung mit Bezug auf diese Daten beruhte sowie d) sich bereits ohne Vertraulichkeitsverpflichtung im Besitz der Empfangspartei befanden. Des Weiteren findet Artikel 15.1 keine Anwendung, sofern die Empfangspartei hierzu aufgrund eines Verlangens einer zuständigen Dienststelle verpflichtet ist, in welchem Fall die offenlegende Partei von der Empfangspartei – sofern dies gesetzlich zulässig ist - umgehend in Kenntnis zu setzen ist.

15.3    Die Verwendung der vertraulichen Daten ist nur im Rahmen dieses Vertrages zulässig, sodass die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen dieser der Empfangspartei nur zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gestattet ist.

15.4    Die jeweiligen Parteien behandeln die vertraulichen Daten der anderen Partei in derselben Art und Weise, in welcher diese es mit ihren eigenen vertraulichen Daten und ähnlichen Informationen tun, und lassen jederzeit die Sorgfalt walten, welche zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Daten erforderlich ist.

15.5    Die Verpflichtungen dieses Artikels bleiben für den Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach dem Ende dieses Vertrages weiterhin gültig.

 

Artikel 16            Geistige Eigentumsrechte

16.1    Sämtliche bei Duynie sowie ihrem/n Zulieferer(n) beruhenden geistigen Eigentumsrechte bleiben jederzeit das Eigentum von Duynie, oder ggf. das Eigentum von diesem/n Zulieferer(n). Der Abnehmer erwirbt unter keinen Umständen geistige Eigentumsrechte mit Bezug auf zu Duynie gehörenden Rechte oder von dieser in beliebiger Form zur Verfügung gestellten Daten.

16.2    Sämtliche von Duynie bereitgestellten Schriftstücke, wie z. B. Berichte, Empfehlungen, Verträge, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen usw. sind ausschließlich für die Verwendung des Abnehmers sowie für das Projekt, für welches diese vorgesehen sind, bestimmt; die Vervielfältigung, öffentliche Bekanntmachung, Be- oder Verarbeitung, Offenlegung gegenüber Drittparteien bedarf, sofern aufgrund der Art des zur Verfügung Gestellten nicht in anderer Art und Weise hervorgehend, der vorherigen Genehmigung von Duynie.

16.3    Die im Rahmen dieses Vertrages von Duynie hergestellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Proben usw. bleiben, sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, das Eigentum von Duynie und zwar ungeachtet dessen, ob diese dem Abnehmer oder Drittparteien zur Verfügung gestellt wurden.

16.4    Dem Abnehmer ist es nicht gestattet, die gelieferten Waren insgesamt oder teilweise zu verändern oder mit einem anderen Markennamen und/oder einer anderen Verpackung zu versehen oder sonstige Hinweise auf das Urheberrecht, Marken, Handelsnamen oder sonstiges geistiges oder gewerbliches Eigentum von Duynie zu entfernen oder zu ändern.

16.5    Die Verwendung von Namen, Handelsnamen, Handelsmarken, der Bildmarken von oder einen sonstigen Verweis auf Duynie in externen Pressemitteilungen, Anzeigen-, Werbe- oder sonstigem Material ist dem Abnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Duynie gestattet.

16.6    Der Abnehmer stellt Duynie von sämtlichen Drittansprüchen mit Bezug auf die Verwendung von Entwürfen, Material, Proben, Marken und sonstigem Material frei, welches Duynie für die Ausführung des Vertrages von oder im Auftrag des Abnehmers bereitgestellt wurde. Diese Freistellung umfasst zudem die vollständigen Kosten, welche Duynie im Rahmen einer Verteidigung gegen diese Ansprüche entstehen.

 

Artikel 17            Schutz personenbezogener Daten

17.1    Duynie verarbeitet sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung.

17.2    Verarbeitet Duynie im Rahmen der Ausführung eines Vertrages für oder zugunsten des Abnehmers personenbezogene Daten, so kann diese als Auftragsverarbeiterin bezeichnet werden, woraufhin die Bestimmungen dieses Artikels 17 zudem als Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gelten können. Duynie verarbeitet erhaltene personenbezogene Daten ausschließlich auf der Grundlage von Anweisungen des Abnehmers und verwendet diese einzig zum Zwecke der Ausführung des Vertrages.

17.3    Duynie trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die vertrauliche Behandlung von personenbezogenen Daten sowie deren Schutz vor Verlust oder unrechtmäßiger Verarbeitung. Der Abnehmer ist berechtigt, zu eigenen Lasten regelmäßig zu kontrollieren sowie zu beurteilen, ob Duynie diese Verpflichtung erfüllt. Sämtliche personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der Verarbeitungsdienste von Duynie entweder an den Abnehmer zurückübertragen oder, sofern keine gesetzliche Speicherung vorgeschrieben ist oder zum Schutz der rechtlichen Interessen von Duynie, gelöscht.

17.4    Duynie erteilt dem Abnehmer auf Verlangen sämtliche Mitwirkung und stellt diesem sämtlichen Daten bereit, welche ihm die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Verpflichtungen sowie die Erbringung des entsprechenden Nachweises ermöglichen. Dem Abnehmer ist bekannt, dass Duynie zum Zwecke der Vertragsausführung (Unter-)Auftragsverarbeiter beauftragen kann und erklärt sich hiermit einverstanden. Diese Auftragsverarbeiter sind denselben in diesem Artikel bezeichneten Bedingungen unterworfen.

17.5    Soweit gesetzlich zulässig, schließt Duynie hiermit jede Haftung aus, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags ergibt oder damit zusammenhängt, einschließlich der Handlungen und Unterlassungen von Dritten, die von Duynie in diesem Zusammenhang beauftragt wurden. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Duynie oder der Geschäftsführung von Duynie zurückzuführen ist. Der Kunde hält Duynie schadlos gegenüber allen Kosten und Schäden, die Duynie dadurch entstehen, dass (i) der Kunde die geltenden Datenschutzgesetze nicht (oder nicht rechtzeitig, nicht korrekt oder nicht vollständig) einhält und/oder (ii) ein Dritter (auch eine betroffene Person) behauptet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Duynie gemäß diesem Vertrag die Rechte des betreffenden Dritten verletzt oder anderweitig unrechtmäßig ist.

 

Artikel 18            Streitfälle und anwendbares Recht

18.1    Mögliche Streitfälle zwischen dem Abnehmer und Duynie werden ausschließlich dem Gericht Zeeland-West-Brabant am Sitz Breda, Niederlande, vorgelegt.

18.2    In Abweichung zu der Bestimmung in Artikel 18.1 steht es den Parteien zudem frei, die Beilegung des Streitfalls durch Schlichtung zu vereinbaren. Ist dies der Fall, so ist der Schlichtungsort Breda, Niederlande, und wird der Streitfall dem Niederländisches Institut für Schiedsgerichtswesen (NAI) gemäß dessen Regeln zur Schlichtung vorgelegt.

18.3    Die Rechtsverhältnisse zwischen Duynie und dem Abnehmer (darunter ‒ insbesondere ‒ die aufgrund eines Angebots und/oder eines Vertrags) unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufvertrages wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Artikel 19            Schlussbestimmungen

19.1    Die jeweiligen Parteien gelten als unabhängige Vertragsparteien, wobei keine von ihnen zur Vertretung oder zum Eintritt in Verpflichtungen der jeweils anderen befugt ist. Die Begründung eines Joint Ventures, einer Zusammenarbeit oder eines Agenturverhältnisses zwischen den Parteien erfolgt mit diesem Vertrag nicht.

19.2    Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Duynie an Drittparteien zu übertragen oder diese zu belasten. Dieses Verbot besitzt warenrechtliche Wirkung. Ebenfalls ist der Abnehmer nicht berechtigt, dessen vertragsrechtlichen Rechte und Pflichten an Drittparteien zu übertragen.

19.3    Stellt sich eine oder stellen sich mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise als unverbindlich heraus, so bleiben die übrigen für die Parteien geltenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hiervon unberührt. Duynie behält sich das Recht vor, die nicht verbindlichen Bestimmungen durch tatsächlich verbindliche Bestimmungen, welche - gestützt auf das Ziel dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - der Wirkung der ersetzten Bestimmung möglichst nahekommt.

Hinterlegt bei der Handelskammer am 01-10-2024